Ab 01.01.2014 gilt eine Verpflegungspauschale von 24 Euro bei einer Auswärtstätigkeit von 24 Stunden.Umfasst die Dienstreise eine Übernachtung gilt ein Satz von 12 Euro für den Tag der An- und Abreise.
Die Reisekostenabrechnung im SAP-System wird hinsichtlich der Übernachtung angepasst, da die Übernachtung nicht direkt an den An- und Abreisetag anschließen muss.
Im Hinweis 1962438 – Gesetzl. Änderung zum 01.01.2014 Deutschland / Verpflegungspauschale bei weniger als 8 Stunden abhängig von einer Übernachtung folgendes Beispiel an:
Eine Dienstreise beginnt am 15.01.2014 um 8 Uhr und endet am 17.01.2014 um 1 Uhr.
Es liegt nur eine Übernachtung vom 15.01.2014 auf den 16.01.2014 vor, jedoch keine vom 16.01.2014 auf den 17.01.2014.
Bislang hat SAP dies so implementiert, dass für den 17.01.2014 keine Verpflegungspauschale entsteht, da keine Übernachtung vom 16.01.2014 auf den 17.01.2014 erfolgte.
Nach Aussage mancher Finanzbehörden reicht jedoch die Übernachtung vom 15.01.2014 auf den 16.01.2014 aus, um auch für den 17.01.2014 eine Verpflegungspauschale in Höhe von 12 Euro zu erhalten.
Die Anpassungen zur gesetzlichen Änderung finden Sie im oben genannten Hinweis.